Eine Landesagenda für Nordrhein-Westfalen

Unterstützung bei der Strukturierung der Themen, der Wünsche und Forderungen, Moderation und Zusammenführung der Ergebnisse in einem unveröffentlichten Werkstattbericht zum Wochenend-Workshop 23.-24. Oktober 1999

Vorgeschichte

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 11.11.1998 den Auftrag an die Landesregierung gegeben, eine Agenda 21 im Sinne des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung für Nordrhein-Westfalen zu formulieren und auf den Weg zu bringen.

Die Agenda-Transferstelle NRW (CAF, Bonn) gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Iserlohn, der Landesarbeitsgemeinschaft Dritte-Welt (LAG3W, Münster) und der Landeskirche von Westfalen luden im April und im September 1999 dreißig Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen zur Vorbereitung der Landesagenda 21 nach Dortmund ein.

Das Iserlohner Treffen

Die OrganisatorInnen bereiteten dann das Treffen vor, das am 23. und 24. Oktober 1999 stattfand. Sie gaben fachwissenschaftliche Positionen zur Situation und zum Handlungsbedarf in den neun Handlungsfeldern in Auftrag und verteilten diese zur Durchsicht und Bearbeitung an die verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppierungen.

Zu diesem Treffen luden Evangelische Akademie, Umweltreferat im Institut für Kirche und Gesellschaft Iserlohn, Landesarbeitsgemeinschaft Dritte Welt und Agenda-Transferstelle nach Iserlohn ein. Und wieder kamen verschiedene VertreterInnen gesellschaftlicher Gruppen (Umweltverbände, Gleichstellungsbeauftragte, Agenda 21-PromotorInnen u.a.) zusammen.

Auf der Grundlage der fachwissenschaftlichen Positionen wurden nun

  • Themen festgelegt, die die Gruppen künftig, im Laufe des noch folgenden Prozesses bearbeiten wollten,
  • Potenziale ermittelt, die als Schnittmengen der Interessen der gesellschaftlichen Gruppen hervortraten und
  • Projekte und Initiativen als Beispiele und Anknüpfungspunkte für weitere Maßnahmen genannt.

Ergebnis des Treffens

Die Beiträge zeichneten sich noch durch einen uneinheitlichen Entwicklungsstand aus. Auch war das Spektrum der Akteure noch nicht vollständig abgedeckt. Es fehlten noch soziale Gruppen wie etwa die Wohlfahrtsverbände. Aufgrund der guten Mitarbeit der Gruppen, die sich bereits beteiligt hatten, zeigte sich jedoch, dass eine solide Basis für einen landesweiten Agenda-Prozess vorhanden war. Ein Grundkonsens innerhalb der Gruppierungen über die Notwendigkeit eines NRW-Agenda-Prozesses hatte sich entwickelt. Auch bei der ungefähren Zielrichtung bestand Einigkeit.

Der Werkstattbericht

Aufgabe des bzr war es, die Beiträge der verschiedenen Gruppen in einem Werkstattbericht zusammenzufügen, wiederzugegeben und dadurch die Ergebnisse des Iserlohner Treffens zu sichern.

Der Werkstattbericht ist nach den neun Handlungsfeldern (acht thematische plus ein Handlungsfeld „Prozessorganisation“) gegliedert. Bei der redaktionellen Arbeit wurde versucht, die doch teilweise unterschiedlichen Gliederungsprinzipien der Arbeitsgruppen einander anzugleichen. Die folgende Liste gibt die abgedeckten Handlungsfelder wieder:

  • AG 1: Landwirtschaft und ländliche Räume
  • AG 2: Wirtschaft und Arbeit
  • AG 3: Mobilität
  • AG 4: Ökosysteme
  • AG 5: Außenwirtschaft
  • AG 6: Kommunikation und Bildung
  • AG 7: Soziale Situation und Lebensstile
  • AG 8: Siedlungsentwicklung
  • AG 9: Prozessorganisation

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